Seit Juli 2002 besteht aufgrund eines Dekretes von Sheikh Mohammed Bin Rashid Al Maktoum die Möglichkeit für Ausländer, volles Eigentum an Immobilienobjekten zu erwerben.  
Derzeit ist der Kauf von Grundstückseigentum und deren Bebauung in den V.A. Emiraten gesetzlich durch die Vorschriften des föderalen Zivilgesetzbuches (Civil Code, Art. 742-848 und 1134 ff.) geregelt.  

Seit 13. März 2006 ist das neue Gesetz zum Immobilienerwerb für Ausländer (Non-GCC-Staaten), das Law No. 7 verabschiedet und veröffentlicht worden. Es regelt den Besitz von Realeigentum ("Free-hold") und von 99 Jahren Erbpacht ("Lease hold") in den dafür ausgewiesenen Gebieten.
Der Art. 6 z.B. erlaubt dem Dubai Lands Department (analog Grundbuchamt) diese Immobilienkäufe
oder Erbpachtrechte in einem Property register einzutragen. Der Artikel 24 bestimmt, dass das Grundbuchamt alle möglichen Belastungen und Bedingungen enthält.
Somit besteht für den Käufer eine Rechtssicherheit, die demnächst noch in Ausführungsbestimmungen vertieft wird.

 
   
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