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In
den V.A. Emiraten haben ausländische Unternehmen die Möglichkeit
Handel mittels einer ’Trading Licence’ zu betreiben. Sie können
ausserdem eine eigenständige Niederlassung gründen bzw. ein
Ein-Mann-Büro eröffnen. |
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Folgende
Formen einer Zweigniederlassung in einer der Freihandelszonen Dubais sind
je nach Geschäftszweck möglich: |
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1.
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Repräsentationsbüro
als Unterstützung der Muttergesellschaft (Marktbeobachtung, Studien,
Vermittlung, jedoch keine direkte wirtschaftliche Betätigung) |
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2. |
Niederlassung
(Branch) - ideal für Dienstleistungs- und Beratungstätigkeiten
gemäß der Lizenz) |
In beiden Fällen werden 100% der Gesellschaftsanteile von EU-Bürgern
gehalten. |
3. |
Personen-
und Kapitalgesellschaften (für die Verlagerung von Produktionsstätten
nach Dubai empfiehlt sich die Gründung eines Joint Ventures mit einem
lokalen Partner. Üblich sind ’Partnership’ bzw. ’Limited
Liability Companies). |
Nicht
möglich sind eigenständige Tätigkeiten in den Bereichen:
Immobilien/ Makler,
Bankwesen, Öl-, Gas- und Petrochemie. |
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In
Dubai zahlen Sie als Privatperson und/oder Unternehmen keine Steuern! |
Wenn
Sie als Unternehmer/Gewerbetreibender/Freiberufler mehr über die
Möglichkeiten einer Verlagerung bzw. die Ausweitung Ihrer geschäftlichen
Aktivitäten nach Dubai wissen möchten, setzen Sie sich bitte
mit Herrn Kristian Nürnberg in Verbindung. |
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