In den V.A. Emiraten haben ausländische Unternehmen die Möglichkeit Handel mittels einer ’Trading Licence’ zu betreiben. Sie können ausserdem eine eigenständige Niederlassung gründen bzw. ein Ein-Mann-Büro eröffnen.  
Folgende Formen einer Zweigniederlassung in einer der Freihandelszonen Dubais sind je nach Geschäftszweck möglich:    
 

1.

Repräsentationsbüro als Unterstützung der Muttergesellschaft (Marktbeobachtung, Studien, Vermittlung, jedoch keine direkte wirtschaftliche Betätigung)    
2. Niederlassung (Branch) - ideal für Dienstleistungs- und Beratungstätigkeiten gemäß der Lizenz)
In beiden Fällen werden 100% der Gesellschaftsanteile von EU-Bürgern gehalten.
3. Personen- und Kapitalgesellschaften (für die Verlagerung von Produktionsstätten nach Dubai empfiehlt sich die Gründung eines Joint Ventures mit einem lokalen Partner. Üblich sind ’Partnership’ bzw. ’Limited Liability Companies).
Nicht möglich sind eigenständige Tätigkeiten in den Bereichen: Immobilien/ Makler,
Bankwesen, Öl-, Gas- und Petrochemie.
   
In Dubai zahlen Sie als Privatperson und/oder Unternehmen keine Steuern!
Wenn Sie als Unternehmer/Gewerbetreibender/Freiberufler mehr über die Möglichkeiten einer Verlagerung bzw. die Ausweitung Ihrer geschäftlichen Aktivitäten nach Dubai wissen möchten, setzen Sie sich bitte mit Herrn Kristian Nürnberg in Verbindung.
 
 
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