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In den V.A. Emiraten haben ausländische Unternehmen die Möglichkeit Handel mittels einer ’Trading Licence’ zu betreiben. Sie können ausserdem eine eigenständige Niederlassung gründen bzw. ein Ein-Mann-Büro eröffnen. | |||||
Folgende Formen einer Zweigniederlassung in einer der Freihandelszonen Dubais sind je nach Geschäftszweck möglich: | |||||
1. |
Repräsentationsbüro als Unterstützung der Muttergesellschaft (Marktbeobachtung, Studien, Vermittlung, jedoch keine direkte wirtschaftliche Betätigung) | ||||
2. | Niederlassung (Branch) - ideal für Dienstleistungs- und Beratungstätigkeiten gemäß der Lizenz) | ||||
In beiden Fällen werden 100% der Gesellschaftsanteile von EU-Bürgern gehalten. | |||||
3. | Personen- und Kapitalgesellschaften (für die Verlagerung von Produktionsstätten nach Dubai empfiehlt sich die Gründung eines Joint Ventures mit einem lokalen Partner. Üblich sind ’Partnership’ bzw. ’Limited Liability Companies). | ||||
Nicht
möglich sind eigenständige Tätigkeiten in den Bereichen:
Immobilien/ Makler, Bankwesen, Öl-, Gas- und Petrochemie. |
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In Dubai zahlen Sie als Privatperson und/oder Unternehmen keine Steuern! | |||||
Wenn Sie als Unternehmer/Gewerbetreibender/Freiberufler mehr über die Möglichkeiten einer Verlagerung bzw. die Ausweitung Ihrer geschäftlichen Aktivitäten nach Dubai wissen möchten, setzen Sie sich bitte mit Herrn Kristian Nürnberg in Verbindung. | |||||
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